Suchtprävention in der Gemeinde Veitsbronn

Ein Gesamtkonzept der Gemeindejugendpflege

Vorwort

Im Rahmen dieses Konzepts der Gemeindejugendpflege Veitsbronn und der Jugend­schutzbestimmungen soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Problemen von Suchtmitteln im öffentlichen Raum unserer Gemeinde erfolgen und wirksam betrieben werden. Unser Konzept versteht sich als dauerhafte Maßnahme, die ein fester Bestandteil der Aufgaben der Gemeindejugendpflege der Gemeinde Veitsbronn ist. Wir wollen, als kontinuierliche Aufgabenstellung, Veranstalter, Festwirte, Eltern und andere beraten, fördern und ermutigen, bei ihrem Umgang mit Kindern und Jugendlichen jegliche Form des Anreizes, Kinder und Jugendliche auf Suchtmittel auf­merksam zu machen, zu unterlassen und damit ein öffentliches Vorbild zu geben. Das Hauptziel ist die Schaffung eines gesunden Lebensumfeldes für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in der Gemeinde, unter Berücksichtigung verschiedener individueller Lebenslagen.

1. Ausgangslage

Die politische Gemeinde Veitsbronn befindet sich im nördlichen Landkreis Fürth in Bayern (Mittelfranken) und besteht aus den sieben Ortsteilen Veitsbronn, Siegelsdorf, Kreppendorf, Bernbach, Retzelfembach, Kagenhof und Raindorf. Die Gemeinde Veitsbronn hat 6.645 Einwohner (Stand 1.4.2008), eine Fläche von über 16 qkm und grenzt unmittelbar an das Städtedreieck Nürnberg, Fürth, Erlangen.

Die Gemeinde Veitsbronn als Träger der Jugendhilfe bietet zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde. Die Aufgabenbereiche werden von der Gemeindejugendpflege übernommen. Die Gemeindejugendpflege ist die Anlaufstelle für alle Belange von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde. Die Aufgaben der Gemeindejugendpflege übernimmt der Gemeindejugendpfleger. Daneben bestellt die Gemeinde Veitsbronn einen Jugendbeauftragten, der die Belange der Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde im Gemeinderat politisch vertritt. Nach den Bedürfnissen von Jugendlichen und Kindern initiiert, plant und koordiniert die Gemeindejugendpflege Angebote für junge Menschen. Sie arbeitet selbständig, eigen­verantwortlich und parteipolitisch sowie konfessionell neutral. Mit unseren Angeboten begleiten und fördern wir junge Menschen in unserer Gemeinde und geben ihnen die Möglichkeit der Entfaltung zu mündigen Menschen.

Die traditionellen Veranstaltungen wie Kirchweihen und Maifest sind Ereignisse in unserer Gemeinde, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger zusammen mit all unseren Gästen immer wieder freuen. Zugleich stellen solche öffentlichen Veranstaltungen eine große sicherheitsrelevante Herausforderung für uns dar. Die Ereignisse im Jahr 2006 haben auf Kirchweihen unserer Gemeinde leider gezeigt, dass insbesondere miss­bräuchlicher Alkoholkonsum die Stimmung einer solchen Veranstaltung zerstören kann. In diesem Jahr hatten wir viele Sachbeschädigungen und Zerstörungen an Privatbesitz, die auf aggressives Verhalten und missbräuchlichen Alkoholkonsum zurückzuführen waren. Darüber hinaus konnte verstärkt der Konsum von Alkohol durch Jugendliche an öffentlichen Plätzen unserer Gemeinde festgestellt werden. Die Erfahrungen und Berichte von Jugendlichen und Eltern über den leichten Zugang zu Alkohol bei öffent­lichen und traditionellen Veranstaltungen haben sich zu diesem Zeitpunkt sehr gehäuft. Aufgrund dieses Hintergrundes und der Tatsache, dass wir mit Sachbeschädigungen und vermehrtem aggressiven Verhalten wie Schlägereien konfrontiert waren, mussten wir dringend handeln.

Die Gemeindejugendpflege Veitsbronn hat sich zur Aufgabe gemacht, eine präventive Gesamtkonzeption zu erstellen, um oben genannter Situation gerecht zu werden, prä­ventiv zu wirken und dringende Maßnahmen umzusetzen.

2. Unsere Ziele der Suchtprävention

Die Grundziele der gemeindlichen präventiven Bemühungen wurden auf die Schaffung von präventiven Handlungsfeldern (Säulen) gelegt. Die Säulen wurden als Grundbausteine der Suchtprävention in unserer Gemeinde gedacht und stützen somit das Gesamtkonzept. In den unterschiedlichen Handlungsfeldern sollen Angebote ent­wickelt, umgesetzt und gefördert werden. Folgende Handlungsfelder wurden auf­grund der Gegebenheiten vorerst festgelegt: Eltern/Familie, Schule, Jugendarbeit, Veranstaltungen/Feste und Festwirte/Handel/Gaststätten. Die Handlungsfelder sollen auch in Kindertageseinrichtungen, Vereinen und Organisationen berücksichtigt und integriert werden.

2.1 Familie/Elternhaus

Die Einbeziehung von Eltern in die Suchtprävention der Gemeindejugendpflege spielt eine wichtige und entscheidende Rolle. Durch ihr Verhalten in der Erziehung im Elternhaus üben die Eltern einen großen Einfluss auf den Umgang mit Suchtmitteln aus und dienen in ihrer Elternrolle als Vorbilder. Gemäß § 16 SGB VIII gehört die Förderung der Erziehungskompetenz zu den Aufgaben der Jugendhilfe und hat einen gesetz­lichen Auftrag. Das Hauptziel der gemeindlichen Suchtprävention soll in der Stärkung von familiären Erziehungskompetenzen liegen. Mehrere empirische Befunde, wie von Hornung (1983) oder von Shedler und Block (1990), weisen auf die vier Merkmale des Erziehungsverhaltens der Eltern hin, die das Risiko eines zukünftigen missbräuchlichen Substanzgebrauchs stützen: Gleichgültigkeit, Verständnislosigkeit, Überbesorgtheit sowie Inkonsistenz im Erziehungsverhalten.

Rat- und Hilfsbedarf von Eltern nahmen im Jahr 2008 in unserer Gemeinde zu, was sich in der verstärkten Wahrnehmung der Beratungstermine zeigt. Mit dieser Tatsache wird die Notwendigkeit der Elternarbeit begründet. Mit dem Angebot sprechen wir Eltern an, um sie zu informieren, damit sie besser in der Lage sind, mit ihren Kindern über Suchtthemen zu kommunizieren und angemessen auf den Gebrauch von Alkohol und weiteren Suchtmittel ihrer Kinder zu reagieren.

Bühringer (1993) bestätigt in seiner Arbeit, dass Familie der "wichtigste Ort für präven­tive Maßnahmen ist“. Aus diesem Grund setzen wir schwerpunktmäßig auf Verhaltens­prävention und auf Unterstützung der Eltern und Familien durch Vermittlung von Informationen und Erweiterung/Stärkung vorhandener Kompetenzen. Die Angebote sollen niedrigschwellig aufgebaut sein und sollen sich am Bedarf der Familien und an dem Lebensumfeld orientieren.

2.2 Schule

Die präventive Arbeit an der Schule als Ort, an dem der Bildungsauftrag verwirklicht wird und wo die Begegnung der Gleichaltrigen in den Klassen stattfindet, stellt für unser Suchtkonzept ein weiteres wichtiges Handlungsfeld dar. Hier soll versucht wer­den, gemeinsam mit den Lehrkräften in Sachen Prävention an einem Strang zu ziehen. Es werden Angebote gemacht, die von den Schülern in Form einer Unterrichtsstunde wahrgenommen werden. Die Suchtprävention in der Schule soll aus vielen kleinen, kontinuierlichen und ganzheitlich orientierten Maßnahmen und Projekten beste­hen. Besonders im Grundschulalter erscheint es dabei wesentlich, Kinder "stark“ zu machen. Dazu dient maßgeblich: Stärkung des Selbstvertrauens und Selbstwertgefühls, Stärkung des Ichs in sozialer Kompetenz, Förderung der Körper-, Selbst-und Fremd­wahrnehmung, Förderung der Konfliktfähigkeit, Förderung der Erlebnis-und Genuss­fähigkeit. Der gemeinsame Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus erfordert eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern. Als ein Ziel der Suchtprävention soll diese Zusammenarbeit angeregt und gefördert werden. So sollen präventive Angebote mit der Schule, dem Elternbeirat der Grund- und Hauptschule und der Gemeindejugendpflege Veitsbronn entwickelt werden.

Vor einigen Jahren wurde der Arbeitskreis Schule und Jugendhilfe im Schuleinzugsgebiet Veitsbronn ins Leben gerufen, der vom Gemeindejugendpfleger geleitet wird. Dieser vernetzte Arbeitskreis soll sich u.a. mit den suchtpräventiven und gesellschaftssozialen Themen auseinandersetzen und Ideen sowie Projekte inszenieren. In diesem Arbeitskreis sind die Vertreter und Lehrkräfte der Grund-und Hauptschule in Veitsbronn ebenso vertreten wie Vertreter der Schulverbandsgemeinden (Bürgermeister) sowie Mitglieder der Jugendpolizei, des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), der Jugendhilfeplanung des Landkreises Fürth, Jugendarbeiter vor Ort und andere. Bei diesem Handlungsfeld findet eine Mischung aus Verhaltensprävention mit den Schülern, Eltern und Lehrkräften, aber auch Verhältnisprävention durch die Vernetzung im Arbeitskreis statt.

2.3. Jugendarbeit

Die Gemeinde Veitsbronn versucht, ihre Jugendlichen vor Suchtgefahren zu schützen und setzt dafür Akzente in ihrer offenen Jugendarbeit. Ziel soll es sein, Jugendliche nicht nur durch strikte Verbote zu schützen, sondern die Schwerpunkte auf die Prävention von Alkoholkonsum und Rauchen zu legen und die Jugendlichen zu eigen­verantwortlichem Umgang mit Alkohol und Tabakwaren zu befähigen. Aus diesem Grund ist es das Ziel, Anreize auf der Ebene der Verhaltens- und Verhältnisprävention zu schaffen, auf Rauchen und Alkoholkonsum sowie andere Suchtmittel zu verzichten. Die Suchtprävention in der gemeindlichen offenen Jugendarbeit soll mehr sein als nur die Vermittlung kognitiver Inhalte wie Aufklärung, Information und Bewusstmachung. Durch gezielte Freizeitbeschäftigung in Kunst, Musik, Spiel und Sport bieten wir in der offenen Jugendarbeit vielfältige Möglichkeiten, persönliche Stabilität zu erlangen und lebensbejahende, selbstbewusste, selbständige und belastbare junge Menschen her­anzubilden.

Die Suchtthemen finden verstärkt ihren Platz in der Konzeption der Arbeit im offenen Betrieb, aber auch bei der aufsuchenden Jugendarbeit der Gemeindejugendpflege. Damit sollen die jungen Menschen angeregt werden, ihre Haltung im Umgang mit Suchtmitteln zu reflektieren und gegebenenfalls ihre Haltung zum Schutz ihrer Gesundheit zu ändern.

2.4 Öffentliche Veranstaltungen/Feste

Die Gemeindejugendpflege Veitsbronn versucht, einen Rahmen für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde zu erstellen und somit das Ziel der Suchtprävention auch in diesem Bereich zu erreichen. Durch die Verhältnisprävention werden hier maßgeschneiderte Konzepte entwickelt, mit dem Ziel, Akzente in der Öffentlichkeit zu setzen und auf die Suchtprävention aufmerksam zu machen. Darüber hinaus wird versucht, Hilfestellungen bei der Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen und Festen anzubieten.

2.5. Arbeit mit den Festwirten, dem Handel und den Gaststätten in der Gemeinde

Die Festwirte und den Handel sowie die Gaststätten in unserer Gemeinde mit ins Boot zu holen, gehört zu den spannendsten Aufgaben der Gemeindejugendpflege. Hier ist das Ziel, mehr Aufmerksamkeit bei den Verantwortlichen im Verkauf zu schaffen und sie darauf hinzuweisen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Dieses Handlungsfeld wird sowohl durch Verhaltens- als auch durch Verhältnisprävention geprägt.
Die Gemeindejugendpflege Veitsbronn sucht das Gespräch mit den Verantwortlichen aus dem Handel und setzt den Fokus auf die Suchtprävention, indem über diese Suchtthemen gesprochen wird, die Verantwortlichen angeregt werden, über die Erfahrungen aus der Praxis zu berichten und ihr Verhalten zu reflektieren. Es werden außerdem gemeinsame Informations- und Aufklärungskampagnen entwickelt.

3. Vorgehen und Umsetzung der Ziele durch verschiedene Maßnahmen

Beim Vorgehen und der Umsetzung der Ziele wird folgender Aspekt beachtet: Die Intention der Umsetzung vom Konzept und die Erreichung der Ziele werden als Prozess verstanden, der nicht auf eine bestimmte Dauer angelegt ist.

3.1. Familie/Elternhaus

Die Eltern nehmen direkten Einfluss auf die Entwicklung ihrer Kinder. Aufgrund des festgestellten Aufklärungsbedarfs erscheint es als notwendig, im Gemeindeblatt, das jeden Monat erscheint, immer wieder über die Verhaltensstrategien der Eltern im Umgang mit bestimmten Suchtmitteln wie Alkohol, Tabak und anderen zu berichten und sie dabei zu fördern. Diese Informations- und Orientierungshilfen, aber auch kon­krete Bewältigungsstrategien (life skills), werden vom Gemeindejugendpfleger regel­mäßig veröffentlicht. Im Rathaus der Gemeinde steht im Foyer ein Infobereich zu ver­schiedenen Suchtthemen für die Öffentlichkeit und Eltern zur Verfügung. Hier haben Eltern und Kinder/Jugendliche die Möglichkeit, sich zu informieren und verschiedene Broschüren zu lesen und mitzunehmen.

Des Weiteren bietet der Gemeindejugendpfleger ein Beratungsangebot für Eltern und veröffentlicht regelmäßig seine Kontaktdaten im Gemeindeblatt und im Internet. Eine Einbeziehung der zuständigen Erziehungsberatungsstellen und die Hilfen des zuständigen ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) als Unterstützung werden in diesem Zusammenhang praktiziert.

3.2. Schule

Bevor ein Angebot stattfinden kann, werden die Schulleitung und Lehrkraft davon informiert. Mit diesen werden das Konzept, die Ziele und das Vorgehen besprochen mit der Bitte, das Kollegium an der Schule zu informieren. Bei kleineren Projekten und Angeboten wird vorher die Lehrkraft persönlich und detailliert informiert. Bei der Umsetzung der Ziele an der Schule werden die so genannten "Standortgegebenheiten“ berücksichtigt. Hier sind die Interessen und der Bedarf der Schüler und Lehrkräfte zu berücksichtigen sowie feste schulische Termine wie Prüfungen, Vorbereitungen auf Feste etc.

Entscheidend für eine gute Teilnahme seitens der Schüler ist eine ansprechende Aufbereitung und Vorstellung der Themen und Inhalte durch die Referenten. Für die Schulen sollten möglichst die beiden Jugendpfleger der Schulverbandsgemeinden und ggf. andere Jugendarbeiter vor Ort gemeinsam bei der Planung agieren. Dies erscheint notwendig, da Schulklassen mit Schülern aus unterschiedlichen Gemeinden des Schuleinzugsgebiets kommen und durch die Jugendpfleger vor Ort damit der lebens­nahe Bezug bei den Schülern hergestellt wird. Die zuständigen Jugendmitarbeiter konzipieren und organisieren den Ablauf der Projekte oder bieten vereinzelt, unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Ressourcen, die Angebote in der Schule an.

Des Weiteren werden die gemeinsamen Elterninfoabende in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat organisiert. Der Elternbeirat informiert parallel die Eltern über die geplanten Infoabende in Form von Elternbriefen und stellt ein wichtiges Verbindungsglied zwi­schen Schule und Elternhaus dar.

Seit einigen Jahren gibt es im Schuleinzugsgebiet Veitsbronn einen Arbeitskreis "Schule und Jugendhilfe“. Die Grundidee war es, ein aufeinander abgestimmtes Handeln von Schule und Mitwirkenden aus der Jugendhilfe und dem Öffentlichem Leben unter Berücksichtigung von verschiedenen Lebenslagen junger Menschen zu entwickeln. Die Ziele dieses Arbeitskreises sind, einen regen Informationsaustausch und die Vernetzung zwischen den beteiligten Teilnehmern und Institutionen im Schuleinzugsgebiet Veitsbronn zu schaffen und jeweilige Einrichtungen und deren Arbeit besser kennen­zulernen. Den Kernpunkt der Treffen bilden jedoch die gemeinsame Planung und die Arbeit an aktuellen Themen der Prävention, Schule und der Jugendhilfe mit dem Ziel, ein kooperatives Handlungskonzept zur Verfügung zu stellen. Dieser Arbeitskreis erör­tert immer wieder Themen zur Prävention und setzt damit Impulse in der kooperativen Zusammenarbeit innerhalb des Schuleinzugsgebiets Veitsbronn. Der Arbeitskreis trifft sich mindestens vier Mal im Jahr.

3.3 Jugendarbeit

Die Gemeindejugendpflege sieht den Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Prävention von Suchtmittelkonsum. Diese Präventionsarbeit findet kontinuierlich in der offenen und aufsuchenden Jugendarbeit statt mit dem Ziel, Jugendliche vor gesundheit­lichen Gefahren zu schützen, und setzt auf den Aspekt der Einübung eines eigen­verantwortlichen Handelns im Umgang mit Alkohol und Rauchen. Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Angebote im Rahmen des offenen Betriebs des Jugendtreffs und im Rahmen der mobilen Jugendarbeit angeboten. Der zuständige Jugendpfleger plant, koordiniert und evaluiert die Angebote für Jugendliche, gestal­tet außerdem mit ihnen die Regeln im Jugendtreff und spricht die Themen Gebrauch, Missbrauch und Abhängigkeit immer wieder an. Dazu werden ausgewählte Angebote gemäß den Zielen für die Freizeitgestaltung geplant. Die verstärkte Vernetzung der Gemeindejugendpflege mit anderen Einrichtungen der Jugendarbeit aus dem Landkreis und mit den Beratungsstellen wird angestrebt und praktiziert.

3.4. Öffentliche Veranstaltungen/Feste

Im Rahmen der anzeige- oder genehmigungspflichtigen Veranstaltungen wurden auf­grund der Erfahrungen der letzten Jahre speziell Auflagen für den ordnungsrechtlichen Jugendschutz der Gemeinde Veitsbronn gemacht – nach Berücksichtigung der Vorfälle und nach Austausch von Erfahrungen. Die Auflagen und der gesetzliche Rahmen schüt­zen Kinder und Jugendliche bei öffentlichen Veranstaltungen. Die Auflagen bei öffent­lichen Veranstaltungen sind ein fester Bestandteil der Suchtprävention.

Im Gemeinderat finden die suchtpräventiven Themen immer wieder einen wichtigen Platz und in diesem Rahmen werden regelmäßig weitere Vorgehensweisen bespro­chen. Dabei berichtet und informiert der Jugendpfleger den Gemeinderat und den Bürgermeister über die Entwicklung und Wirkung der Suchtpräventionsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde und evaluiert diese und deren Wirkungseffekte.

3.5 Festwirte/Handel/Gaststätten

Im Vorfeld der öffentlichen Großveranstaltungen unserer Gemeinde wird bei Bedarf mit den Festwirten und dem Handel sowie mit den Gaststätten gesprochen. Hier besucht der Gemeindejugendpfleger die Verkaufsstellen und spricht persönlich mit den Verantwortlichen über die Maßnahmen und die Erfahrungen mit ihnen. Er bie­tet Unterstützungshilfen an bei der Umsetzung vor Ort und ist somit das Bindeglied zwischen Gemeindeverwaltung und dem Verkauf. Er regt gemeinsame Maßnahmen an (wie Kampagnen für den Jugendschutz und Kampagnen für eine gesunde Lebensweise) und bietet den Verantwortlichen und dem Verkaufspersonal Hilfen bei der Kompetenzförderung für den praktischen Alltag an.

4. Ergebnisse und Erreichtes

4.1. Familie und Elternhaus

Für die Veröffentlichung von Infoartikeln zu verschiedenen Themen der Suchtprävention im Gemeindeblatt haben wir viel positive Rückmeldung von den Erwachsenen unserer Gemeinde bekommen. Die veröffentlichten Artikel bieten eine gute Basis für die Arbeit zur Förderung der Verhaltenskompetenzen. Durch die Zustimmung des Bürgermeisters hat die Gemeindejugendpflege die Möglichkeit bekommen, dauerhaft Material in einer guten Qualität zu veröffentlichen. Die Kosten hierfür werden von der Gemeinde Veitsbronn getragen. Die Infoecke im Rathaus hat sich bewährt und die Tatsache, dass wir im letzten Jahr erneut Broschüren für die Aufklärung bestellt haben, zeigt, dass sie in Anspruch genommen werden. Die Beratungstermine Ende 2008 sind etwas zurück­gegangen, jedoch plant die Gemeindejugendpflege in den nächsten Monaten eine kontinuierliche Einführung von Eltern-Infoabenden zu verschiedenen Themen, um auch eine Basis für offene Gespräche unter den Eltern anzubieten und aufzubauen.

4.2 Schule

Durch die Vernetzung der Gemeindejugendpflege konnte das Projekt "Rauschbrille“ ins Leben gerufen werden. Dieses Projekt bietet zum einen eine gute Grundlage für wei­tere Zusammenarbeit mit und in der Schule und zum anderen ein Konzept, welches sich an jeder Schule in Form einer zweistündigen Schulstunde umsetzen lässt. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Präventionsverein 1-2-3 e.V. aus dem Landkreis Fürth durchgeführt, der die teuren "Rauschbrillen“ zur Verfügung gestellt hat. Die Resonanz im Landkreis war so groß, dass wir auch von anderen Schulen im Landkreis angesprochen wurden und das Projekt dort umgesetzt haben. Da die Ausführung des Projekts nicht in das Aufgabengebiet der Gemeindejugendpflege Veitsbronn gehört, musste es aufgrund der knappen Zeit-und Mittelressourcen in der Freizeit realisiert werden.

Des Weiteren wurde ein Suchtpräventionsprojekt zum Thema "Shisha-Rauchen“ gemeinsam mit der Kollegin der Kooperationsgemeinde entwickelt und bereits an der Hauptschule in Veitsbronn realisiert. Diese zwei Projekte zur Alkohol-und Nikotin-Prävention haben einen integrativen Charakter bei der Zusammenarbeit mit der Schule bekommen und sollen jedes Jahr in den neuen Schulklassen praktiziert werden. Diese Aufklärungsarbeit an der Schule wird ebenfalls von der Suchtpräventionsstelle des Landkreises Fürth fachlich unterstützt und durch weitere Themen gefördert.

Die Umsetzung der präventiven Maßnahmen im Schuleinzugsgebiet war von großer Bedeutung im Arbeitskreis Schule und Jugendhilfe. Hierzu fanden einige Themenabende im Jahr 2008 und 2009 statt. Hier haben wir uns ausgetauscht und es wurde über die Erfahrungen in anderen Gemeinden zu Suchtthemen berichtet.

Im Jahr 2009 konnten die bereits angekündigten Themenabende für Eltern mit dem Elternbeirat erfolgreich starten.

4.2 Jugendarbeit

Neben den unterschiedlichen Angeboten wie Informationsveranstaltungen und frei-zeitpädagogischen Aktivitäten wurden die Präventionsansätze in der Hausordnung und der aktuell entwickelten Konzeption stärker verankert. In den Jahren 2007 und 2008 fanden mehrtägige Suchtwochen statt, welche auf das Thema aufmerksam machten. Darüber hinaus fand bei der Jugendkonferenz 2008 ein Themenworkshop zum Thema "Alkoholprävention“ statt, bei dem die Jugendlichen ihre Erfahrungen den Gemeinderäten vermittelten. Dabei kamen sie ins Gespräch und beteiligten sich bei der gemeindlichen Politik.

An dieser Stelle sollen auch die Bemühungen in der kirchlichen Jugendarbeit erwähnt werden, bei der im Jahr 2007 und 2008 alkoholfreie Open Air-Konzerte in der Gemeinde organisiert wurden. In der Praxis des Jugendtreffs tat sich ebenfalls einiges. Die Tatsache, dass der Verkauf von Bier beim offenen Betrieb des Jugendtreffs nur frei­tags ab 18 Uhr zu einem teuren Preis und unter Berücksichtigung der Höchstmengen verkauft wird, ruft ein Gefühl des Konsums eines Genussmittels bei den Besuchern des Jugendtreffs hervor. Aufgrund der Preis-und Regelgestaltung im Jugendtreff nahm der Verkauf stetig ab und wird aktuell vereinzelt nur von älteren Besuchern ab 18 Jahren praktiziert. Hier hat sich auch die Aufnahme dieser Anreize in den Mietvertrag des Jugendtreffs als positiv bewährt. Beim Ausschank von Alkohol bei einer privaten Anmietung des Jugendtreffs müssen teurere Mietgebühren gezahlt werden. Mit die­sem Anreiz wollen wir deutlich machen, dass eine Party oder Feier mit Alkohol teuer zu spüren ist, und die Mieter finanziell belohnen, wenn sie auf Alkohol verzichten. Die erhöhten Gebühren kommen dem Jugendtreff zugute.

4.3 Öffentliche Veranstaltung/Feste

Die Umsetzung der Maßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen und Festen zeigte im Jahr 2007 und 2008 die ersten positiven Ergebnisse. Die öffentlichen Veranstaltungen unserer Gemeinde blieben ohne größere Sach-und Personenschäden. Vereinzelt kam es zwar zu Schlägereien, jedoch hielten sie sich im Vergleich zu den Jahren zuvor in einem akzeptablen Rahmen. Ebenfalls gingen die Straftaten, welche auf einen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, deutlich zurück. Die Aufnahme der Zusatzauflagen bei anzeige-und genehmigungspflichtigen Veranstaltungen stellen präventive Standards in unserer Gemeinde dar, die erfüllt werden müssen, und schüt­zen somit Kinder und Jugendliche.

Für eine konsequente Einhaltung des Jugendschutz­gesetzes: Die Gemeinde Veitsbronn unterstützt Veranstalter, Gastwirte und Handel durch Information, Beratung und praktische Hilfen. Für öffentliche Veranstaltungen gibt es spezielle Auflagen.

4.4. Arbeit mit den Festwirten, dem Handel und mit den Gaststätten

Die persönliche Ansprache der Verantwortlichen und unsere Informationsgewinnung bei Alkoholverkaufsstellen ist ebenfalls positiv zu bewerten. Die Vermittlung der Tatsache, dass die Gemeinde den Betreibenden Hilfestellung geben möchte, traf bei Betreibern auf durchaus gute Resonanz.
Damit wurde der Grundstein für eine Zusammenarbeit gesetzt. Die Umsetzung unseres Konzeptes konnte jedoch nicht ohne die Arbeit und Bemühungen des Bürgermeisters und des Gemeinderates sowie aller Beteiligten realisiert werden.

Kontakt

Gemeinde Veitsbronn
Gemeindejugendpflege – Leitung Jugendtreff Veitsbronn
Igor Ninic
Nürnberger Straße 2, 90587 Veitsbronn
Tel. 0911-75208-31, Fax 0911-75208-38
ininic@veitsbronn.de
www.veitsbronn.de

Stand der Projektinformation: Mai 2009