Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern
Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung sind zwei unterschiedliche Konzepte, die sich ergänzen und unterstützen. Beide eint das gleiche Ziel: Krankheiten und deren Folgen zu verhindern sowie gesundheitliche Ressourcen auf individueller und struktureller Ebene zu stärken und damit zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens beizutragen. Prävention und Gesundheitsförderung sind zwei von zehn unentbehrlichen Handlungsfeldern im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die von der Weltgesundheitsorganisation für Europa formuliert wurden
Verschiedene Perspektiven ergeben ein Gesamtbild
Gesundheit wird durch verschiedene körperliche, seelische, soziale und gesellschaftliche Faktoren bestimmt. Während Gesundheitsförderung danach fragt, was die Menschen gesund erhält, orientiert sich Prävention an Risiken und Defiziten und versucht durch gezielte Maßnahmen eine gesundheitliche Schädigung zu verhindern. Zwei Ansätze lassen sich dabei grundlegend unterscheiden: die Verhaltens- und die Verhältnisprävention. Während einerseits die Änderung gesundheitsbezogenen Verhaltens angestrebt wird, nimmt Verhältnisprävention andererseits die Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen und Lebensumstände in den Blick. Verhalten und Verhältnisse beeinflussen sich wechselseitig, daher gilt der Grundsatz "Man soll das eine tun ohne das andere zu lassen“.
Die Förderung und der Erhalt von Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt im Verantwortungsbereich vieler Akteure – Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Umwelt-, Verkehrs-, Ernährungs-, Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- oder Arbeitspolitik. Präventives Handeln braucht außerdem zielgruppenspezifische Angebote, Sensibilität für gesundheitliche Chancengleichheit und die erfolgreiche Verzahnung aller Maßnahmen – kurz: eine Gesamtstrategie.
Meilensteine bayerischer Präventionspolitik
Entsprechend dem Präventionsgesetz formulieren die trägerübergreifenden Bundesrahmenempfehlungen die Ziele für die lebens- und arbeitsweltbezogene Prävention und Gesundheitsförderung. Zur Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie gemäß §20f SGB V im Freistaat Bayern ist im Jahr 2017 eine entsprechende Landesrahmenvereinbarung (LRV) mit allen Sozialversicherungsträgern und dem Bayerischen Gesundheitsministerium verabschiedet worden. Diese berücksichtigt die gesundheitsbezogenen Ziele, festgelegt im Bayerischen Präventionsplan. LRV und Bayerischer Präventionsplan sind wichtige Meilensteine der Präventionspolitik im Freistaat. Sie bieten den Handlungsrahmen, bewährte Ansätze, Konzepte und Kooperationen der Prävention und Gesundheitsförderung fortzuführen, zu intensivieren oder neu aufzubauen.
Die Lebensphasen im Blick
Gesundheitskompetenz, Ernährung, Bewegung, Suchterkrankungen, Sexualaufklärung, Stressbewältigung und Lebenskompetenz – vielfältige Themen und Aktivitäten kennzeichnen die Präventionsarbeit. Jede Lebensphase und Lebenslage geht mit spezifischen Chancen und Risiken für die Gesundheit einher, vom gesunden Aufwachsen bis zum gesunden Altern. Die Ansprache der Zielgruppe in ihren Lebenswelten und deren gesundheitsförderliche Gestaltung ermöglicht einen stigmatisierungsarmen, lebensweltorientierten Zugang. Dabei sollten Maßnahmen immer einem systematischen, qualitätsgesicherten Prozess – von der Analyse der Ausgangssituation, über die Planung und Umsetzung der Maßnahme bis hin zur Evaluation – folgen.
Gemeinsam zum Ziel
Nicht nur das Spektrum an Themen und Konzepten ist breit, auch eine Vielfalt an Akteuren – zivilgesellschaftliche Einrichtungen, Organisationen und Einzelpersonen – zeigt ein immenses Engagement. Mehr als 130 Organisationen haben sich bisher dem Bündnis für Prävention des Bayerischen Gesundheitsministeriums angeschlossen und damit den Zielen des Präventionsplans verpflichtet. Das ZPG übernimmt hier eine zentrale Vernetzungs- und Koordinationsfunktion auf Landesebene. Unter anderem ist hier die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Prävention (LAGeP) eingerichtet. Die LAGeP stellt die Arbeitsebene des Bündnisses für Prävention dar und soll eine Brücke zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis schlagen, den Austausch fördern und Kräfte bündeln. Präventionsmanager der Bezirksregierungen und rund 50 Gesundheitsregionen plus auf kommunaler Ebene koordinieren und begleiten Aktivitäten vor Ort.
Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Landesweit, auf Ebene der Regierungsbezirke bis zur lokalen Ebene der 76 Gesundheitsämter sind zahlreiche präventive Aufgaben verankert. Sie liegen in der bedarfsgerechten, datengestützten Entwicklung, Koordination und Durchführung von Projekten, in der Initiierung und Begleitung gesundheitsfördernder Strukturen sowie in der Information und Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen.
Zum Handbuch des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern
Zunächst bietet die Gesundheits- und Präventionsberichterstattung die Basis für eine bedarfsgerechte Maßnahmenplanung. Mit Förderinitiativen wie Gesund.Leben.Bayern werden innovative Modellvorhaben in den Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans unterstützt, gute Praxis identifiziert und gefördert. Über den Bayerischen Präventionspreis und das Netzwerk Prävention werden beispielhafte Maßnahmen ausgezeichnet und bekannt gemacht. Regelmäßig sensibilisieren die Schwerpunktkampagnen des StMGP landesweit für Gesundheits- und Präventionsthemen.